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LAU - Das spanische Mietrecht

LAU steht für „Ley de Arrendamientos Urbanos“ und ist das neue spanische Mietgesetz. Die Neufassung, die es seit November 1994 gibt, schützt auch den Vermieter. Dies war in der alten Fassung kaum bzw. gar nicht der Fall, was unter anderem dazu führte, dass nur selten privat vermietet wurde (zumindest längerfristig). Die Neufassung ermöglicht dem Vermieter auch die Mietverträge, die vor 9. Mai 1985 abgeschlossen wurden, nach den neuen Gesetzen zu regeln.

In der Neufassung gibt es auch änderungen, die vor allem die Mietdauer betreffen: die Mindestmietdauer wurde erhöht, so dass die Mieter auch auf eine gewisse Sicherheit der Vertragserhaltung zählen konnten. Dieser Verlängerunszeitraum ist aber begrenzt, so dass der Vermieter die Möglichkeit hat, nach einem nicht allzulangen Zeitraum, über die Immobilie zu verfügen.

Gerade in den besonders beliebten Küstenregionen und auf den spanischen Inseln werden von den Eigentümern deswegen höchst ungern Langzeit-Mietverträge abgeschlossen. Vielfach wird versucht, das Mietrecht durch Kurzzeit-Kettenverträge zu umgehen, häufig ist die Mietdauer grundsätzlich auf wenige Sommer- oder überwinterungsmonate beschränkt., da sie in den wenigen „Ferien-Monaten“ zum vielfach höheren Wochentarif an Urlauber vermieten können und somit den selben (oder höheren) Erlös wie mit Ganzjahresvermietung erzielen können.

Im LAU, Abschnitt I, Artikel 1 bis 5, wird deutlich zwischen Wohnraummietverhältnissen (längerfristigen Vermietungen) und sonstigen Mietverhältnissen unterschieden. Zu den letzteren gehören Zweitwohnsitzmietverträge, Saisonmietverträge (Ferien oder Kurzzeitvermietungen) oder Verträge über Luxuswohnräume (über 300 qm Wohnfläche) bzw. mit einem Mietzins, der mehr als das 5,5-Fache des staatlich festgelegten Mindestlohnes beträgt (zur Zeit 451,20 Euro pro Monat). Weiterhin gehören dazu Mietverhältnisse, die nicht den Wohnraum betreffen, z.B. Vermietung von Geschäftsräumen, Werkstätten, Lehreinrichtungen usw. Zu den Wohnraummietverhätlnissen gehören auch die Vermietungen von Möbeln, Abstellräumen, Garagen, Parkplätze usw.

In unserem Informationsbereich stellen wir Ihnen die wichtigen Abschnitte des LAU vor.

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