Mallorca Mietbörse

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Mietgarantie “Garantía de Alquiler”

Der "Plan Nacional de Alquiler Garantizado" (PNAG) - nationale Plan für gewährleistete Mietverhältnisse - wurde ins Leben gerufen, um die Vermietungen zu schützen und anzuregen. Dieser Plan ist eine Vereinigung von angewandten Massnahmen, welche vom Gesetz 60/2003 geschützt werden und sich nach der Empfehlung Nr. 12/86 der Ministerkommission der EU richten, um die allgemeinen Gerichte von Arbeit bezüglich Mietrecht zu entlasten.

Mit Gesetztbeschluss "Ley 60/2003 de 23 de diciembre de 2003 B.O.E. 309/26-2004" wurde ein neues System der Rechtsprechung erschaffen.

Der PNAG regelt durch ein Schiedsgericht (Corte de Arbitraje) Streitfälle bei Mietverträgen. Dieses Organ wird eingesetzt, um die langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren zu vereinfachen.

Stattdessen schaltet sich ein staatlich bestellter Schlichter ein. Er spricht ein rechtsverbindliches Urteil aus. Meinungsverschiedenheiten werden so schnell und unkompliziert gelöst.

Garantía de alquiler

Die Mallorca Mietbörse S.L. als zertifizierte Ausgabestelle der “Garantía de Alquiler”, empfiehlt daher jedem Vermieter den Abschluss dieses Formulars.

Die “Garantía de Alquiler” greift in folgenden Fällen:

  • Nichtzahlung der monatlichen Miete, sowie die Aktualisierung der Miete und die Erneuerung der Bankbürgschaft
  • Nichtzahlung der Nebenkosten
  • Nichtzahlung für Beschädigungen an der Immobile und deren Inventar
  • Bauarbeiten ohne Einverständnis des Eigentümers
  • Abtretung des Mietvertrages und/oder unerlaubter Untervermietung

Ausserdem sorgt die “Garantia de Alquiler” dafür, dass die Immobilie sofort an den Vermieter zurückgegeben wird, falls der Mieter den Mietvertrag nicht einhält.

Hier die Vorteileile der “Garantia de Alquiler” auf einen Blick:

  • Schnelligkeit: Innerhalb von drei Monaten wird ihre Angelegenheit zum Abschluss gebracht. Ohne die “Garantía de Alquiler” muss mit 6 bis 12 Monaten bis zu einem Abschluss gerechnet werden.
  • Effektivität: Nach spätestens 45 Tagen erfolgt ein Schiedsspruch, der die gleiche Bedeutung wie ein richterlicher Beschluss hat. Die Ausführung und Umsetzung des Beschlusses ist verpflichtend. Bei Nichtumsetzung des Beschlusses wird das Amstgericht (Juzgado de Primera Instancia) durch die PNAG eingeschaltet.
  • ökonomie: Anwalt und Prozessvertreter sind nicht nötig. Zum Abschluss der “Garantía de Alquiler” ist eine einmalige Gebühr von 72 Euro zu begleichen. Diese Gebühr umfasst auch eventuelle Vertragsverlängerungenen. Bei Eintritt in ein Schlichtungsverfahren fallen lediglich 90 Euro an Kosten an, sowie eine Bearbeitungsgebühr von ca. 55 Euro. Diese Beträge sind von der verlierenden Partei zu zahlen.
  • Einfachheit: Sämtliche Vorgänge sind klar und einfach strukuriert und somit leicht nachvollziehbar und für jedermann gut verständlich. Darüberhinaus werden sämtliche Vorgänge schriftlich bearbeitet. Es besteht keine Anweseinheitspflicht der Parteien.

Weitere Informationen über die "Garantía de Alquiler" können Sie direkt unter www.pnag.es lesen.

Plan Nacional de Alquiler Garantizado (PNAG) - Spanische Mietgarantie - Spanish Rental Guarantee

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