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Erhöhung der Steuern für 2012 und 2013

Pünktlich zum Jahresauftakt kündigte die spanische Regierung drastische Steuer-erhöhungen an, um das Haushaltsdefizit unter Kontrolle zu bekommen. Somit müssen Besitzer von Mallorca Immobilien im neuen Jahr mit höheren Kosten rechnen.

Generell gilt, dass diese neuen Regelungen für zwei Jahre anfallen. Diese neue Massnahmen betreffen sowohl die Einkommenssteuer (IRPF) als auch die Gewinnsteuer von Immobilienverkäufen und -vermietungen und die Grundsteuer (IBI).

Vor allem diejenigen, die in der Einkommensklasse weit oben stehen, werden fortan augenscheinlich mehr zur Kasse gebeten. So müssen Steuerzahler mit einem versteuerbaren Jahreseinkommen von bis zu 17.706 € mit einem Steuersatz von 24,75% rechnen (0,75% Anstieg zum Vorjahr). 30% Steuern fallen nun ab einem Einkommen von 17.707 € an, und bei einem Einkommen ab 33.007 € 40%. Ab 53.407 € müssen nun 4% mehr gezahlt werden (47% statt 43%). Vor allem bei den Einkommensklassen ab 100.000 € macht sich die Steuererhöhung deutlich bemerkbar. So muss man ab 120.000 € 49% (statt 44%) und ab 175.000 € 52% versteuern. Der Spitzensteuersatz setzt bei einem zu versteuernden Einkommen von über 300.000 € ein (52%).

Mit einem erheblich höheren Steuersatz auf Kapitalerträge von Immobilienverkäufen und -vermietungen müssen künftig auch Residenten sowie Nichtresidenten rechnen. Der bisher zu zahlende Steuersatz auf Gewinne von Immobilienverkäufen und -ver-mietungen für Nichtresidenten wurde von 19% auf 21% erhöht.

Auch die bis dato zu zahlende Gewinnsteuer von Vermietungen für Residenten ist von 19% auf 21% gestiegen.

Gemäss der Gewinnsteuer für residente Verkäufer wurde diese bis 6.000 € ebenfalls von 19% auf 21% erhöht. Der Steuersatz zwischen 6.000 € und 24.000 € beträgt nun 25% (statt 21%) und ab einem Kapitalertrag von über 24.000 € müssen zukünftig 27% (statt 21%) versteuert werden.

Aber auch Besitzer von Mallorca Immobilien dürfen sich aufgrund der Erhöhung der Grundsteuer (IBI) auf mehr Abgaben einstellen. Im Durchschnitt beträgt die Anhebung 6% - mindestens 4% und maximal 10%. Allgemein hängt der Steuersatz von der letzten Aktualisierung des Katasterwerters ab. In der Regel gilt, dass ca. 50% der Immobilien-eigentümer nicht von der neuen Erhöhung betroffen sind; und zwar all jene, die sehr niedrige Katasterwerte aufweisen.

Allerdings bringt das Jahr 2012 auch Steuererleichterungen mit sich. Die 2011 eingeführte Senkung der Mehrwertsteuer (IVA) beim Immobilienkauf von 8% auf 4% bleibt weiterhin bis zum 31.12.2012 bestehen. Allerdings ist anzumerken, dass die Senkung lediglich für bereits fertig gestellte Neubau-Immobilien gilt. Gebraucht-Immobilien sind ausgeschlossen. Die Regierung erhofft sich nach wie vor die Bau-wirtschaft zu beleben und den Leerstand von Wohnungen und Häusern abzubauen.



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